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FAQ:

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Frage: Warum E-Check ?       09/2002

Antwort: Dass nach VDE-Norm seit dem 1. Oktober 1997 auch Wohnungen und privat genutzte Gebäude von der Prüfpflicht der elektrischen Anlagen nicht mehr ausgeschlossen sind, ist ein Faktum, dem sich Eigentümer, Vermieter und Mieter nicht länger verschließen sollten. Doch noch heute ist im Bewusstsein vieler Hausbesitzer und Mieter die Meinung verankert, die Elektroinstallation sei “auf alle Ewigkeit” ausgelegt. Die Sach- und Personenschäden und deren Entwicklungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass dies ein fataler Irrtum ist. Erst im November vergangenen Jahres ereignete sich wieder einmal ein tragischer Unfall, als ein Kleinkind durch die unfachmännische Installation einer Steckdose durch einen Laien sein Leben verlor. Die Untersuchungsbehörden waren sich in diesem Fall sicher, dass das Kind noch leben könnte, wenn eine Sicherheitsüberprüfung wie der E-CHECK durchgeführt worden wäre.

Die ausschließlich von Fachbetrieben der Elektroinnung vergebene E-CHECK Plakette dokumentiert, dass zum Zeitpunkt der Überprüfung und ggf. erfolgter Instandsetzung keine Sicherheitsmängel an den elektrischen Anlagen und daran angeschlossenen Geräten bestehen. So sind Familien und gerade Kinder, die die Gefahren von Elektrizität noch nicht einschätzen können, optimal geschützt, da die hohen Schadenrisiken wie elektrischer Schlag, Überspannung oder Brand mit Hilfe des E-CHECK minimiert werden. Er garantiert, dass die Elektroinstallation und die Elektrogeräte dem jeweils erforderlichen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen und dass gefährliche Mängel erkannt worden sind. Als “sichtbarer Beweis” dienen die Plakette sowie das nach Beendigung des E-CHECK überreichte Prüfprotokoll.

Des Weiteren sichert der E-CHECK den Eigentümer oder Vermieter weitestgehend juristisch ab. Das Gesetz bestimmt, dass Vermieter verpflichtet sind, ihr Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht, und schließt damit auch eine regelmäßige Prüfung der technischen Einrichtungen ein. Im Schadenfall muss der einwandfreie Zustand der Elektroanlage nachgewiesen werden, um Regressforderungen entgegnen zu können. Das gilt selbstverständlich auch für gewerbliche Betriebe. Diese sichern sich mit dem E-CHECK ab, so dass sie im Haftungsfall ihrer Nachweispflicht Genüge leisten können. Dazu dient das Prüfprotokoll als Beleg zur Vorlage bei den Versicherungen. Viele führende Versicherungen, aber auch die Berufsgenossenschaften haben den E-CHECK mittlerweile als eine gründliche, anerkannte und normengerechte Prüfung der gesamten elektrischen Anlage anerkannt und gewähren Prämienvorteile.

Frage: Soll ich den Stromanbieter wechseln ?       11/2002

Antwort: Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Sicherlich erkennt man Unterschiede wenn man die Preise der einzelnen Anbieter mal genauer unter die Lupe nimmt. Allerdings sollte man auch den Service und die Kundenbetreuung hierbei berücksichtigen. Nicht selten ist bekannt geworden, dass neben längerfristig bindenden Abnahmeverträgen auch bei Problemen wie Netzausfällen oder auftretenden Schäden die schnelle Hilfe ausbleibt. Nicht selten ist der Ärger oder der Schaden größer als die zu erwartende Ersparnis.

Für den Bereich unseres Versorgungsgebietes können wir als Ihr Fachbetrieb empfehlen, sich ohne bedenken der SWK Energie-Krefeld anzuvertrauen. Neben Sondertarifen für verschieden hohe Abnahmemengen können wir aufgrund jahrelanger zufriedener Zusammenarbeit unserer Kunden mit dem EVU auch ein überzeugendes Preis-/Leistungsverhältnis feststellen.

Copyright: Elektroservice Rath GmbH,  Stand   22.05.18